Das Honorar eines Simultan- oder Konsekutivdolmetschers setzt sich wie folgt zusammen:
- Tageshonorar. Ein Tageshonorar umfasst sowohl die Arbeit des Dolmetschers am Veranstaltungsort als auch die inhaltliche Vorbereitung auf die Veranstaltung
- Reise- und Übernachtungskosten, falls anfallend, je nach Art und Ort der Veranstaltung
- Honorar für die Verwertungsrechte eines Mitschnitts oder für ein Live-Streaming, falls dies gewünscht wird
Gesprächs- oder Verhandlungsdolmetschen:
- Stundensatz, eventuell anfallende Anfahrtskosten und Vorbereitungszeit oder Halbtagessatz. Wird bei kurzen Terminen wie Geschäftsverhandlung, notariellen Beurkundungen oder Behördengängen berechnet
Konferenzberatung:
- Anteiliges Beratungshonorar, wird bei Auftragserteilung in Rechnung gestellt
Übersetzungen:
- Zeilenpreis pro Normzeile à 55 Anschläge inklusive Leerzeichen im Zieltext
- Beglaubigungsgebühr, falls zutreffend
- Pauschalpreise sind möglich
Lektorat:
Für alle Honorare fällt die gesetzliche Mehrwertsteuer an.